CDU Stadtverband Weiterstadt

Die Grundsteuerreform und ihre Umsetzung in Weiterstadt

Warum zahle ich weniger oder mehr Grundsteuer seit 1. Januar 2025? Eine Erklärung der CDU-Vorsitzenden und Stadtverordneten Ina Dürr

Die Grundsteuer musste nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 neu geregelt werden, da sie in ihrer bisherigen Form grundgesetzwidrig war. Die oftmals seit 1. Januar 1964 unveränderten Einheitswerte mussten ab 1. Januar 2025 durch eine neue Bemessungsgrundlage ersetzt werden.

Foto: CDU/Christiane LangFoto: CDU/Christiane Lang

Die Reform der Grundsteuer sollte nach dem Willen von Bund und Ländern möglichst aufkommensneutral erfolgen. Das bedeutet, dass eine Kommune 2025 nach dem neuen Recht etwa gleich viel einnehmen soll wie 2024 nach dem alten Recht. In Weiterstadt sind das bei der Grundsteuer A ca. 80.000 Euro und bei der Grundsteuer B ca. 9,5 Millionen Euro.
Grundsätzlich bedeutet es aber nicht, dass die Grundsteuer für den individuellen Steuerpflichtigen belastungsneutral sein muss. Für die einzelnen Steuerpflichtigen kann sich die Steuerzahlung aufgrund der neuen Steuermessbeträge in Verbindung mit den neuen Hebesätzen gegenüber dem alten Recht ändern. Dies ist die logische Konsequenz der Abkehr von den alten verfassungswidrigen Steuermessbeträgen auf Basis der Einheitswerte.
Der vom Finanzamt festgesetzte Grundsteuermessbetrag, der jedem Steuerpflichtigen in den letzten Jahren schriftlich mitgeteilt wurde, wird mit dem von der Kommune festgelegten Hebesatz multipliziert. Daraus ergibt sich die zu zahlende Grundsteuer. Diese wurde den Steuerpflichtigen von der Stadt Weiterstadt mit dem Grundsteuerbescheid Anfang 2025 mitgeteilt und wird in der Regel in vier Raten pro Jahr fällig.

Das Land Hessen hat für die Kommunen Empfehlungen für die Hebesätze erarbeitet, von denen die Kommunen allerdings abweichen dürfen. Die Empfehlung für Weiterstadt lautete:

Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft):

  • Hebesatzempfehlung für 2025: 568,85 %
  • Hebesatz 2024: 640 %
  • empfohlene Anpassung um: -71,15 %

Grundsteuer B (unbebaute und bebaute Grundstücke (Grundvermögen)):

  • Hebesatzempfehlung für 2025: 835,49 %
  • Hebesatz 2024: 640 %
  • empfohlene Anpassung um: 195,49 %

(Quelle: Hessisches Ministerium der Finanzen)

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 14. November 2024 einstimmig die Hebesätze von 565 % Grundsteuer A und 835 % Grundsteuer B beschlossen und ist somit minimal unter den Empfehlungen des Landes geblieben. 

„Obwohl wir die massive Grundsteuererhöhung im Juni 2024 um über 40 % (von 450 auf 640 %-Punkte) aus guten Gründen und wegen des fehlenden Sparwillens des Bürgermeisters und seiner SPD-FWW-Kooperation abgelehnt haben, stimmten wir der formalen Anpassung der Grundsteuerhebesätze zum 1. Januar 2025 zu. Ansonsten hätte die Stadt Weiterstadt überhaupt keine Grundsteuer erheben dürfen und es hätten Einnahmen in Millionenhöhe gefehlt“, erläutert Ina Dürr. 

Wer jetzt weniger Grundsteuer zahlen muss, hat in den letzten Jahren und wahrscheinlich Jahrzehnten zu viel Grundsteuer gezahlt und wer jetzt mehr Grundsteuer zahlen muss, hat zu wenig Grundsteuer gezahlt. Das alte Grundsteuersystem war ungerecht, nicht mehr zeitgemäß und musste dringend reformiert werden. „Wer sich aber darauf beruft, dass nach der Reform 69 % der Weiterstädter Grundsteuerzahler weniger zahlen müssen als vorher, der verkennt, dass es die restlichen 31 % sind, die mehr zahlen und auf die sich die fehlenden Einnahmen der 69 % und damit eine große finanzielle Belastung verteilt. Die Grundsteuer hat sich für manche Weiterstädterin oder machen Weiterstädter auch verdoppelt oder sogar vervielfacht“, kritisiert Dürr die fröhlichen Verlautbarungen der SPD.

„Wir erhoffen uns nach der Bürgermeisterwahl durch den neuen Bürgermeister Sebastian Sehlbach und auch nach der Kommunalwahl 2026 mit hoffentlich neuen Mehrheiten eine solidere Finanzpolitik ohne weitere Steuererhöhungen“, so Dürr abschließend.